Stellungnahme des DGB zur öffentlichen Anhörung"Weiterentwicklung der
Sozialhilfe"im Deutschen Bundestag am 28.01.2002 (Auszüge)
1. Reformbedarf in der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe war und ist konzipiert für die"untypischen individuellen"Notlagen, die weder durch eigene oder familiäre Selbsthilfe, noch durch andere soziale Sicherungssysteme abgedeckt werden können. Sie soll damit als"Ausnahmehilfe", als"letztes Netz"die Rolle des"Ausfallbürgen"im System der sozialen Sicherung übernehmen.
Der DGB teilt die Einschätzung der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass die"Grundsätze der Sozialhilfe sich bewährt (haben) und beibehalten werden (müssen)". Hierzu zählt der Rechtsanspruch auf ein menschenwürdiges Leben, das nicht nur das physische Überleben, das die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben eröffnet. In Folge gesellschaftlicher Änderungen, anhaltender Arbeitslosigkeit und Leistungseinschnitten in den achtziger und neunziger Jahren hat sich allerdings ein Reformbedarf aufgestaut: Dies gilt sowohl hinsichtlich der Sicherung des Bedarfssystems wie der Notwendigkeit, die Mängel und Defizite der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung auffangen zu müssen.
- Obwohl sich die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister nach langjährigen Auseinandersetzungen 1987 bspw. für das Statistikmodell als"geeignete Grundlage zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe"aussprach, wurde dieses Modell nur unzureichend umgesetzt. (...)
- Die Struktur der Sozialhilfeempfänger hat sich im Zeitablauf deutlich verändert. Insbesondere allein Erziehende und Kinder gehören relativ häufig zu den Sozialhilfeempfängern. Allein erziehende Frauen weisen die mit Abstand höchste Sozialhilfequote auf. Ihr Sozialhilferisiko ist mehr als doppelt so hoch wie das der Arbeitslosen insgesamt. Auch das der Kinder liegt weit über ihrem Anteil in der Bevölkerung.
- Hohe Arbeitslosigkeit sowie steigende Sicherungslücken bei Arbeitslosigkeit aber auch die teilweise Ausgrenzung von Sozialhilfeempfängern aus der Arbeitsförderung sowie die unzureichende Kooperation von Arbeits- und Sozialamt haben die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Erwerbslosen steigen lassen.
- Die Eingliederungshilfe für Behinderte im Rahmen der Sozialhilfe kommt ein immer größeres Gewicht zu. Diese Hilfe in besonderen Lebenslagen steigt weit überdurchschnittlich. (...)
Wie im Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN formuliert, müssen sich die Reformen"an den Lebenslagen der Betroffenen orientieren und andererseits den bewährten Grundsätzen der Sozialhilfe - einer menschenwürdigen Bedarfsdeckung, der Hilfe zur Selbsthilfe und des Nachrangs - Rechnung tragen"(BT-Drucksache 14/7293).
Der DGB setzt sich für Reformen ein, die
- die Mängel und Defizite der verschiedenen Zweige der
Sozialversicherung möglichst reduzieren und nicht verschärfen;
- vermeiden, dass Familien allein wegen ihrer Kinder sozialhilfebedürftig werden;
- Steuerungs- und Evaluationsinstrumente in der Sozialhilfe entwickeln;
- die Datenstruktur in den Sozialämtern verbessern und den Datenaustausch mit den
Sozialversicherungsträgern erleichtern;
- eine bessere Verzahnung und Steuerung der unterschiedlichen Hilfen ermöglichen,
soweit sie nicht aus einer Hand gewährleistet werden können;
- strukturschwache Kommunen nicht stärker belasten und den Rückzug des Bundes aus
der sozial- und arbeitsmarktpolitischen Verantwortung nicht fördern, sondern ihr
entgegenwirken;
- Verwaltungsstrukturen modernisieren und Bürgerfreundlichkeit fördern und eine
bundeseinheitliche Infrastruktur sichern.
Vorschläge hingegen, die auf die Abschaffung der lohnbezogenen Arbeitslosenhilfe abzielen, werden vom DGB aus sozial-, verfassungs- und verteilungspolitischen Gründen entschieden abgelehnt. Dies würde zu enormen sozialen Verwerfungen führen und insbesondere auch Kommunen in strukturschwachen Regionen weit überdurchschnittlich belasten und den Druck zur Annahme nicht existenzsichernder Arbeitsverhältnisse massiv vergrößern. Die arbeitsmarktpolitischen Chancen einer frühzeitigen Intervention zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit würden eher konterkariert, da sich die Arbeitslosenversicherung - dem Versicherungsprinzip folgend - noch weit mehr als heute auf die relativ leicht Vermittelbaren konzentrieren würde.
Der DGB hält jedoch Reformen für dringend erforderlich, die die praktische Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialamt verbessern. Die jeweiligen Stärken beider Systeme müssen dabei ausgebaut und nicht etwa Arbeitslosenhilfe abgeschafft und mit der kommunalen Sozialhilfe verschmolzen werden. Die Sozialämter sind trotz aller positiven Bemühungen insgesamt weit weniger in arbeitsmarktpolitischen Fragen kompetent als die Arbeitsämter, jedoch weit stärker in den begleitenden sozialen Fragen, wie Wohnungsnot, Überschuldung, Ehe und Familienprobleme, Suchtprobleme etc. Einem Großteil der auf Sozialhilfe angewiesenen Erwerbslosen kann wirkungsvoll nur dann geholfen werden, wenn beide Institutionen in ihren Kernaufgaben erhalten bleiben, an der gemeinsamen Schnittstelle jedoch für diesen Personenkreis weit effektiver und enger zusammenarbeiten.
2. Missverständnisse und Halbwahrheiten bei der Sozialhilfediskussion
Bei der Diskussion um notwendige Reformen werden allzu schnell einige zentrale Fakten übersehen oder fehlinterpretiert.
- So ist die konkrete Anpassung der Sozialhilfesätze seit 1993 bereits hinter den Lebenshaltungskosten zurückgeblieben und Kaufkraftverluste bei der Hilfe zum Lebensunterhalt eingetreten.
- Die steuerlichen Entlastungen sowie die Wohngeldreform und Kindergelderhöhungen in jüngster Zeit haben das Gefälle von Erwerbseinkommen zu Sozialhilfe auch ohne Einschnitte wieder vergrößern können. Für einen verheirateten Alleinverdiener mit drei Kindern hat sich der Abstand zur Sozialhilfeschwelle im Falle der Erwerbstätigkeit so zwischen 1997 und 2000 immerhin um rund 160 DM pro Monat erhöht.
- Oftmals wird unterstellt, das Sozialhilfesystem biete arbeitsfähigen Sozialhilfeempfängern zu wenig Anreiz, um in das Erwerbsleben zurückzukehren. Tatsächlich jedoch verdient die große Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Alleinstehenden bereits bei einem Stundenlohn von 8 DM mehr, als sie an Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten können, Löhnen also, die die niedrigen tariflichen Einstiegslöhne bereits unterschreiten.
- Häufig wird argumentiert, dass Sozial- und Arbeitslosenhilfe"trotz gleicher Herausforderungen und gleicher Finanzierung"zufallsbedingt zu unterschiedlichen - nicht zu rechtfertigenden - Leistungsunterschieden führen. Ausgeblendet wird dabei, dass Arbeitslosenhilfe lohnbezogen ist, den Betroffenen aber bereits starke Einkommenseinbußen von bis zu 50 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens zugemutet werden und diese Leistung nur im Anschluss an Arbeitslosengeld gewährt wird. (...)
- Immer häufiger wird der Eindruck erweckt, als könnten die Gesamtausgaben von Arbeits- und Sozialhilfe der Arbeitslosigkeit zugerechnet werden. Im FDP-Antrag (BT-Drucksache 14/5983) heißt es beispielsweise:"Die Sozialämter zahlten 1999 Sozialhilfe in Höhe von rund 40 Milliarden DM an rund 2,8 Millionen Sozialhilfeempfänger. Die Bundesanstalt für Arbeit zahlte Arbeitslosenhilfe in Höhe von rund 25 Milliarden DM an 1,5 Millionen Empfänger."Tatsächlich jedoch lagen die Gesamtausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt aller Sozialhilfeempfänger, einschließlich derer in Einrichtungen, in 2000 bei 17 Milliarden DM. Doch dem Risiko der Arbeitslosigkeit sind dabei nur anteilige Lasten von bis zur Hälfte zuzurechnen - einschließlich der Hilfe zur Arbeit.
- Die Überschneidungsbereiche zwischen Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden überzeichnet. Die FDP geht z. B. davon aus,"dass heute gut ein Drittel derer, die Arbeitslosenhilfe beziehen, gleichzeitig ergänzende Sozialhilfe erhalten". Tatsächlich jedoch zählt die Sozialhilfestatistik im Jahre 2000"nur"228 000 Erwerbslose, die zugleich Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhielten. Ihre Zahl hat sich von 1998 bis 2000 um gut 20 Prozent verringert. 420 000 Erwerbslose beziehen zudem Sozialhilfe ohne Unterstützungsleistungen des Arbeitsamtes. Nicht ein Drittel, sondern 10 Prozent des Bestandes an Arbeitslosenhilfeempfängern beziehen nach der letzten repräsentativen Erhebung zugleich aufstockende Hilfe zum Lebensunterhalt, davon 13,6 Prozent im Westen und 5,7 Prozent im Osten.
- Die FDP betont, dass"allein die Verwaltung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe jährlich rund 7 Milliarden DM verbraucht". Die gesamten Personalausgaben der Arbeitsämter liegen jedoch bei 6,3 Milliarden DM. Das eingesetzte Personal ist jedoch nicht nur mit der Auszahlung von Arbeitslosenhilfe befasst, sondern gleichfalls für das Arbeitslosengeld, die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, die aktive Arbeitsförderung, die Auszahlung des Kindergeldes etc. zuständig.
- Die Parallelität von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe begünstige - so die These - den Verschiebebahnhof zwischen beiden Ämtern. Aber auch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ändert nichts daran, dass die aus kommunaler Sicht durchaus nachvollziehbare Rückverlagerung in das Versicherungssystem (Arbeitslosengeld) abzielen; vielmehr würde dies an Gewicht gewinnen, da sich die Sozialhilfeempfängerzahl verdrei- und vervierfachen wird. Die Verschiebeaktion aus dem Lohnersatzsystem in die Sozialhilfe ist hingegen vorrangige Folge gesetzlicher Einschnitte und nicht BA-interner Verwaltungspraktiken.
- Nicht zutreffend ist ebenso, dass sich die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsämter auf Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit konzentrieren. Bei der Arbeitsvermittlung unterscheiden die Arbeitsämter tatsächlich nicht zwischen Leistungsempfängern und Nicht-Leistungsempfängern; lediglich bei der aktiven Arbeitsförderung sind sie durch Beschlüsse des Bundestages dazu gezwungen. Je weniger restriktiv die gesetzlichen Vorgaben des SGB III jedoch sind, um so stärker werden Sozialhilfeempfänger einbezogen. (...)
- Unbestreitbar führt der Doppelbezug von Arbeitslosenhilfe und ergänzender Sozialhilfe dazu, dass sich keine der beiden Institutionen in notwendigem Maße für die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen engagiert. Es bleibt jedoch die Frage, warum in der letzten Bundestagsperiode der Paragraph 12b AFG wieder gestrichen wurde, als sich der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit und die kommunalen Spitzenverbände auf eine unterschriftsreife Vereinbarung geeinigt hatten, die die gemeinsame Finanzierung von arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Sozialhilfeempfänger vorsah.
- Teils wird auch unterstellt, dass Sozialhilfeempfänger keinerlei"wirtschaftlichen Grund"haben, zu arbeiten. Entgegen dieser verbreiteten Einschätzung arbeiten immerhin 146 000 Sozialhilfeempfänger, obwohl ihnen durch Erwerbsarbeit allein kein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert werden kann und weitere 110 000 nehmen an Aus- oder Weiterbildung teil. Vielen Sozialhilfeempfängern gelingt es nach einer relativ kurzen Zeit aber auch wieder, aus dem Bezug auszuscheiden. Innerhalb von sechs Monaten sind es im Westen 20 Prozent und im Osten 42 Prozent, die in dieser Zeit ausscheiden. Überraschenderweise scheiden Familien mit Kindern sogar meist schneller aus Sozialhilfebedürftigkeit aus als allein Stehende, obwohl hier zweifelsfrei die Einkommensabstände zur Erwerbstätigkeit größer sind. (...)
3. Weiterentwicklung der Regelsatzbemessung
(...) Nach Beobachtung des DGB sind die tatsächlichen Sätze der Sozialhilfe in den letzten Jahren hinter der Preisentwicklung zurückgeblieben. Dies hat die Lebenssituation der Sozialhilfeempfänger weiter verschärft. Der DGB hält deswegen eine Korrektur für notwendig.
(...) Der DGB bedauert, dass es in den letzten Jahren nicht gelungen ist, ein neues System der Bemessung der Sozialhilfe zu entwerfen. Nach dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition soll die Anpassung der Regelsätze an die Rentenentwicklung bis 2004 fortgeschrieben werden. Der DGB verkennt keinesfalls die mit den umfangreichen Vorarbeiten für ein neues Bemessungssystem verbundenen Probleme; angesichts der mehrjährigen Deckelung der Anpassung regt der DGB jedoch an, einer kontinuierlichen Zurückentwicklung der Regelsätze entgegenzuwirken. (...)
4. Aktivierende Instrumente
Der Not gehorchend haben viele Kommunen zwischenzeitlich beachtliche Initiativen ergriffen. Insgesamt jedoch wird der Einschätzung im Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt, dass in der Praxis die Hilfe zum Lebensunterhalt oftmals noch"nicht als komplexe soziale Dienstleistung - wie im Gesetz definiert - verstanden (wird), sondern weitgehend auf die Überprüfung der Bedürftigkeit und die Abwicklung von Zahlungsgängen reduziert wird. Auch die erfolgsorientierte Steuerung und Vernetzung der erforderlichen Infrastruktur lässt noch zu wünschen übrig.
Leider gibt es keine aussagefähigen bundesweiten Statistiken darüber, in welchem Umfang und mit welchen Erfolgen die kommunale Hilfe zur Arbeit durchgeführt wird."Die Datenlage ist äußerst defizitär und bisher sind keine der Arbeitsmarktpolitik der Arbeitsämter vergleichbaren Erfolgskriterien vorgesehen. (...)
Defizite beider Institutionen gibt es sowohl hinsichtlich eines Fallmanagements, eines Qualitäts- und Kooperationsmanagements aber auch hinsichtlich der für eine intensive Beratung notwendigen Personalausstattung.
Ganzheitliche Strategien zur Eingliederung von Personen mit vielfältigen Vermittlungsproblemen können zweifelsohne zu besseren Eingliederungserfolgen führen. Individuelle Beratung und personenbezogene Dienstleistungen für diesen Personenkreis müssen generell ausgebaut werden. Dabei muss auch die Partizipation der Betroffenen mehr noch als bisher eröffnet werden. Individuelle und möglichst aufeinander abgestimmte Beratungs- und Integrationshilfen können die Eingliederungsperspektiven verbessern. Angesichts des vielfach komplexen Hilfebedarfs kann diese Aufgabe doch längst nicht immer von nur einer Institution wahrgenommen werden. Es geht nicht nur um die Erweiterung des Instrumentenkastens, sondern insbesondere auch darum, den gesamten Ablauf der Eingliederungsstrategien bis zur Nachbetreuung nach der Eingliederung für Zielgruppen besser in den Blick zu nehmen. (...)
Die Sozialämter sollten daher in ihrer Kernfunktion gestärkt und die Zusammenarbeit an der Schnittstelle mit den Arbeitsämtern speziell für diesen Personenkreis weiter verbessert werden. Die sozialen Integrationshilfen sollten dabei insbesondere bei den Sozialämtern, die beruflichen und arbeitsbezogenen vorrangig bei den Arbeitsämtern liegen. (...)
Der DGB setzt sich dafür ein, dass
- dem Job-Aqtiv-Gesetz folgend die individuelle Beratung und
Berufswegeplanung auch in der Sozialhilfe ausgebaut wird;
- eine verpflichtende Zusammenarbeit von Sozial-, Jugend- und Arbeitsamt für
Menschen mit komplexen Hilfsbedarf vorgeschrieben wird;
- der notwendige Datenaustausch vom Sozial- zum Arbeitsamt gesetzlich
sichergestellt wird; (...)
- gemeinsame Anlaufstellen empfohlen werden, im Sinne einer Bündelung von
ineinandergreifenden Aktivitäten und einem besseren Schnittstellenmanagement;
- einheitliche Verfahren zur Messung und Bewertung der Qualität der
Eingliederungsmaßnahmen. (...)
5. Zugang zu Qualifizierung
Ungeachtet einiger Verbesserungen für Sozialhilfeempfänger im Job-Aqtiv-Gesetz haben Sozialhilfeempfänger nach wie vor geringere Chancen auf Arbeitsförderung. Eine final an den Problemen des Einzelnen ansetzende Arbeitsförderung müsste zweifelsohne mit einer stärkeren Steuerfinanzierung einhergehen. Aber auch die Möglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung von Arbeits- und Sozialamt - dem Beispiel des vormaligen Paragraph 12 b AFG folgend - sind wünschenswert.
Der DGB begrüßt nachdrücklich, dass auf seine Initiative im Job-Aqtiv-Gesetz klargestellt werden konnte, dass aus Versicherungsbeiträgen auch die Kosten für Weiterbildungsträger bei Sozialhilfebedürftigkeit der Teilnehmer übernommen werden können, wenn die Sozialämter während dieser Zeit den Lebensunterhalt der Teilnehmer selbst übernehmen. Als kontraproduktiv erweist sich allerdings nach wie vor Paragraph 26 BSHG, der vielfach noch Sozialhilfeempfänger von Qualifizierungsmöglichkeiten ausschließt, obwohl dies für Sozialhilfeempfänger meist besonders dringlich ist. Paragraph 26 BSHG sollte daher sicherstellen, dass zumindest ein beruflicher Ausbildungsabschluss im Sinne einer heute notwendigen Grundqualifikation gefördert werden soll.
6. Lohnabstandsgebot und Freibeträge
Regierungsamtliche Untersuchungen der jetzigen wie der vorherigen Bundesregierung zeigen gleichermaßen, dass das Lohnabstandsgebot in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle eingehalten wird. (...)
Durch Erhöhung des Kindergeldes und des Wohngeldes in der laufenden Legislaturperiode ist der Lohnabstand zu unteren Einkommen weiter gestiegen. Bei allein Stehenden beträgt der Lohnabstand zu unteren Lohngruppen mindestens 500€. Auch bei Haushalten eines Alleinverdieners mit drei Kindern ist ein Lohnabstand zu den Einkommen niedriger Lohngruppen im verarbeitenden Gewerbe gegeben. Von allen Sozialhilfehaushalten sind immerhin 60 Prozent der Haushalte Bedarfsgemeinschaften ohne Personen unter 18 Jahren, bei diesen ist der Lohnabstand mindestens doppelt so hoch wie die Sozialhilfe.
Die Beurteilung der Arbeitsanreize für Sozialhilfeempfänger darf nicht auf rein monetäre Gesichtspunkte reduziert werden. Viele Betroffene sind bereit vorübergehend auch schlechte Konditionen in Kauf zu nehmen, wenn sie hierdurch mittelfristig ihre Situation verbessern können. Dies gilt auch für Familien mit Kindern. Gerade diese Gruppe, bei denen theoretisch der geringste Lohnabstand besteht, hat die kürzeste Verweildauer in der Sozialhilfe. So liegt die Verweildauer von allein Stehenden in der Sozialhilfe um mehr als das Doppelte über der Verweildauer von Familien mit drei Kindern.
Der DGB akzeptiert grundsätzlich einen Zusammenhang zwischen unteren tariflichen Lohngruppen und dem Sozialhilfeniveau. Er wendet sich jedoch entschieden gegen eine zu weit gehende Interpretation dieses Abstandsgebots. Weder dürfen untertarifliche Billigjobs zugrunde gelegt werden, noch der untypische Einverdienerhaushalt mit drei Kindern zur Bezugsgröße gemacht werden, da dieser weder für die Sozialhilfeempfänger noch für Geringverdiener repräsentativ ist. (...)
- Bei einer Neudefinition des Lohnabstandsgebots kann der DGB durchaus einer moderaten Erhöhung der Einkommensfreibeträge zustimmen. Der DGB schlägt folgende Freibetragsregelung vor: Anrechnungsfrei sollte künftig ein Drittel des Nettoerwerbseinkommens bis zum doppelten Eckregelsatz sein.
- Der DGB unterstützt gleichfalls die geplante befristete Verlängerung von Paragraph 18 Abs. 5 BSHG, die es ermöglicht, Lohnkostenzuschüsse an Arbeitslosenhilfeempfänger bei Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu zahlen. Richtigerweise wird in der Gesetzesbegründung jedoch betont, dass dieses Instrument bisher kaum in Anspruch genommen wurde. Nach Einschätzung des deutschen Städtetages ist dies darauf zurückzuführen, dass es"weniger an Anreizen zur Aufnahme von Arbeit"für Sozialhilfeempfänger fehlt. Die befristete Verlängerung eröffnet jedoch die Möglichkeit, weitere Erfahrungen zu sammeln. Der DGB hält es allerdings für erforderlich, dass die Zuschüsse nicht nur an das Kriterium einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gebunden werden, sondern dem SGB III folgend auch an die tarifliche oder zumindest ortsübliche Entlohnung gebunden werden sollte. Zugleich regt der DGB an für die Dauer der befristeten Verlängerung den Kommunen aus Steuermitteln bis zu ein Drittel der gewährten Lohnkostenzuschüsse zu erstatten, wenn so über existenzsichernde Arbeit Sozialhilfebedürftigkeit überwunden werden kann. Die Erstattung könnte über die Bundesanstalt für Arbeit erfolgen.
- Der DGB ist zugleich der Auffassung, dass Arbeit unter Zahlung von lediglich Mehrbedarfszuschlägen die Ausnahme werden muss. Im Regelfall muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten werden, die existenzsichernd ist. Auch an dieser Stelle sind Klarstellungen im BSHG erforderlich.
Die von der FDP angestrebte nochmalige Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten im BSHG wird hingegen abgelehnt. Bereits jetzt kann die Sozialhilfe um 25 Prozent gekürzt werden, wenn angebotene Arbeit nicht angenommen wird. Im Mittelpunkt muss die Hilfe zur Selbsthilfe stehen.
7. Verzahnung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe
Der DGB unterstützt nachhaltig alle Reformbestrebungen, die auf eine bessere Verzahnung der Eingliederungshilfen von Arbeit- und Sozialamt abzielen. Eine zukunftsweisende Reform muss aus Sicht des DGB den Weg vom Nebeneinander zur besseren Kooperation fördern und die Stärken des jeweiligen Systems ausbauen. Sie darf allerdings nicht zum Vorwand für einen"Systemwechsel"genommen werden, der zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe führt. Der DGB wendet sich entschieden gegen derartige Konzepte, die die soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung massiv verschärfen würden und entgegen den Erwartungen strukturschwache Kommunen enorm belasten würden ohne die arbeitsmarktpolitischen Eingliederungschancen für Benachteiligte nachhaltig zu verbessern.
Der DGB bedauert, dass die Regierungskoalitionen keinerlei Aussage dazu machen, in welche Richtung sie die Verzahnung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe weiterentwickeln wollen. Der DGB hat zwar durchaus Verständnis dafür, dass die Ergebnisse der Modellvorhaben"MoZArT"abgewartet werden sollen. Dennoch werden vom DGB Aussagen zu den Zielen einer Reform erwartet, so beispielsweise, dass
- kurzfristige Einspareffekte keinesfalls im Mittelpunkt
stehen;
- dies nicht zum Rückzug des Bundes aus der sozial- und arbeitsmarktpolitischen
Verantwortung führt und strukturschwache Kommunen nicht stärker belastet werden;
- das Verarmungsrisiko von Arbeitslosen reduziert und nicht etwa verstärkt wird;
- der Druck auf nicht existenzsichernde Arbeit nicht erhöht, sondern eher
vermindert wird;
- das Lohnersatzprinzip nicht geschwächt wird.
Die Vorschläge von CDU/CSU und FDP, die auf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe abzielen, werden entschieden abgelehnt. Sie hätten vielfältig problematische Auswirkungen für die soziale Sicherung der Menschen und negative Rückwirkungen auf die Arbeitswelt insgesamt. Die wohlklingenden Titel dieser Anträge lenken davon ab, dass sie mit massivem Sozialabbau verbunden sind.
Beide Fraktionen wollen
- die Arbeitslosenhilfe durch"eine einheitliche Leistung..."auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe"abschaffen;
- die Zumutbarkeitsregelung der Sozialhilfe übernehmen und so den Zwang zur Annahme nahezu jeder Arbeit auch ohne Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auszudehnen und auch Streikbrechereinsatz ermöglichen;
-"die Hilfeempfänger sollen nicht zu Beitragszahlern (in der Krankenversicherung) werden und meist auch nicht rentenversichert sein.
Die FDP spricht sich in ihrem Antrag darüber hinaus klar für die Kürzung des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose von bisher 32 Monaten auf 12 Monaten aus. Mit diesem Sozialabbau würde sich der Weg vom Arbeitnehmer zum Sozialhilfeempfänger im Falle der Arbeitslosigkeit massiv beschleunigen. Selbst nach langjähriger Beitragszeit würde das Arbeitslosengeld nach einem Jahr auslaufen und ein Anspruch auf Sozialhilfe nur dann begründet, wenn eigene Rücklagen bis zu einem Schonvermögen von 2500 DM für den Arbeitslosen selbst, 1200 DM für den Ehegatten und 500 DM für jede weitere Person aufgebraucht wäre.
Die Mehrzahl der 1,5 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger und ihrer Familien würde massiv in finanzielle Not getrieben, denn 90 % der Arbeitslosenhilfeempfänger sind heute nicht sozialhilfeberechtigt, haben also ein Familieneinkommen oberhalb der Sozialhilfe bzw. wissen nicht, dass sie Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe haben.
Auch Armut im Alter wäre vorprogrammiert, da oftmals keine Rentenansprüche mehr erworben werden können.
Auch der Druck zur Annahme von nicht existenzsichernden Billigjobs würde stark steigen.
Die Chancen auf arbeitsmarktpolitische Integration würden aber nicht verbessert sondern verschlechtert. Die Arbeitsämter würden sich dann noch weit mehr auf die Eingliederung derjenigen ohne Vermittlungsprobleme konzentrieren müssen und die neuen positiven Instrumente des Job-Aqtiv-Gesetzes schnell ins Leere laufen. (...)
Eine zukunftsweisende Reform darf die Rolle der Sozialhilfe als"Ausfallbürge"und"letztes Netz"nicht überfordern, sondern muss den Sozialhilfeträgern im Rahmen der"Hilfe zur Arbeit"mittelfristig möglichst eine Konzentration auf rehabilitative Maßnahmen ermöglichen; sie müssen sich auf Personen mit komplexen Hilfebedarf konzentrieren können, die infolge unterschiedlichster Problemlagen auf absehbare Zeit nicht ohne intensive Beratung und Unterstützung zum Arbeitsmarkt hingeführt werden können.
Für eine stärkere Bündelung der Zusammenarbeit beim Arbeitsamt spricht nicht nur die Spezialisierung auf Vermittlung und die Sicherung überregionaler Vermittlungschancen, sondern auch die gut ausgebaute bundeseinheitliche Infrastruktur sowie der engere Bezug zu potentiellen Arbeitgeber und die Beteiligung der Sozialpartner an den maßgeblichen Entscheidungen des örtlichen Arbeitsamtes.
Der DGB teilt die Einschätzung der PDS-Fraktion, dass mittelfristig erwerbslose Sozialhilfeempfänger in das System von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe möglichst zurückgeholt werden sollten und das Versicherungsprinzip durch eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Mindestsicherung ergänzt werden soll. (...)
8. Niedriglohnsektor
Das Ziel der Sozialpolitik muss auch in Zukunft sein, dass Erwerbstätigkeit generell existenzsichernd ist. Das bedeutet, staatliche Gesetzgebung darf nicht dazu beitragen, den Arbeitgebern Löhne zu ermöglichen, die nur mit staatlicher Subventionierung existenzsichernd sind. Deswegen sollten Lohnsubventionierungen nur zielorientiert gezahlt werden, wenn sie der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Sie dürfen aber keine Dauersubventionierung darstellen.
Bereits jetzt gibt es einen umfangreichen Niedriglohnsektor in Deutschland. So liegen z. B. 18 Prozent aller Einkommen unter 700€. Auch bei den Stundenlöhnen gibt es zahlreiche Tarifgruppen zwischen 12 und 15 DM. In den ostdeutschen Bundesländern liegen selbst tarifliche Löhne noch niedriger.
Beschäftigungspolitisch ist es sinnvoller, gezielt die Personen zu fördern, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind, z. B. weil sie über ein niedriges Familieneinkommen verfügen, arbeitslos sind oder Sozialhilfeempfänger sind. Für diese Personengruppen können dann großzügigere Förderungen zugelassen werden. Hierdurch würden bedürftige Personen am Arbeitsmarkt privilegiert, ohne dass in die Ordnung des Arbeitsmarktes gravierend eingegriffen wird. Lohnzuschüsse müssen befristet sein und immer kombiniert werden mit Eingliederungsplänen, die auf absehbare Zeit den Hilfeempfänger unabhängig machen von der Hilfe. (...).
9. Vorgelagerte Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen
Für Kinder und Jugendliche ist der Abstand zu den Kindergeldsätzen inzwischen nur noch in der Gruppe ab 14 Jahren relevant. Wenn durch Anheben der Kindergeldsätze Sozialhilfe vermieden werden kann, sollten für diese relativ kleine Gruppe Individuallösungen über die Jugendämter ermöglicht werden. Eine Erhöhung des Kindergeldes ist aus Sicht des DGB natürlich wünschenswert, dürfte aber den zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmen sprengen.
Längst überfällig ist die Krankenversicherungspflicht für alle Sozialhilfeempfänger.
10. Kostenträgerschaft
Der DGB spricht sich dafür aus, dass die Folgekosten von Arbeitslosigkeit weitgehend vom Bund übernommen werden. Die Übernahme durch den Bund stellt einen wichtigen innerstaatlichen Solidarausgleich dar. Ohne diesen Ausgleich würden ansonsten ohnehin schwache Regionen weiter benachteiligt, weil ihnen Finanzmittel für Zukunftsinvestitionen fehlen. Die übrigen Kosten der Sozialhilfe, die nicht arbeitsmarktbedingt sind, sollten weiterhin kommunale Aufgaben bleiben. In diesem Fall sind die Kommunen für das ergänzende Hilfeangebot zuständig, so dass auch präventive Maßnahmen ihnen zugute kommen.