einblick - der gewerkschaftliche Infodienst

Offensive für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum



Die DGB-Vorschläge zur Überwindung der Wachstums- und Arbeitsmarktkrise
(Auszüge)

Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Perspektiven in Deutschland verlangt sofortige staatliche Gegensteuerung

Hohe und zunehmende Arbeitslosigkeit sowie eine im Rahmen der weltweiten Wachstumsschwäche stagnierende Wirtschaftsentwicklung bedrohen sowohl die gesamtwirtschaftliche als auch die gesellschaftspolitische Stabilität in Deutschland. Die im Januar 2003 registrierte Zahl von über 4,6 Mio. Arbeitslosen wird im Februar voraussichtlich die Schwelle von 5 Mio. erreichen. Im Jahreswirtschaftsbericht (JWB) 2003 hat die Bundesregierung ihre bisherige Wachstumsprognose für Deutschland für 2003 ein weiteres Mal nach unten korrigiert. Von der im Spätherbst im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts bereits herabgesetzte Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von nur noch 1,5 % ist sie nun bei einem BIP-Anstieg von lediglich 1 % angekommen. Zum dritten Mal in Folge stagniert damit die Konjunktur.

Diese galoppierende Verschlechterung des Wachstumsklimas in Deutschland wird sich in deprimierender Weise auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen. So soll die Zahl der Arbeitslosen nach der Projektion der Bundesregierung im Jahr 2003 - trotz erwarteter Verbesserung der Beschäftigungslage vor allem im zweiten Halbjahr - mit rund 4,2 Mio. Personen um ca. 150.000 über den Stand des Vorjahres ansteigen. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass die Bundesregierung ihre Projektionsdaten im weiteren Verlauf dieses Jahres nochmals zurücknehmen muss. Denn andere Institutionen, wie z. B. das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, erwarten für 2003 ein noch niedrigeres Wachstum (0,6 %). Dabei ist eine weitere Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) im ersten Halbjahr 2003 bereits unterstellt.

Für die Entwicklung am Arbeitsmarkt sagt das DIW einen Anstieg der arbeitslosen Personen auf 4,22 Mio. sowie einen Rückgang der Erwerbstätigenzahl von 38,701 Mio. auf 38,569 Mio. voraus. (...)

Konkret müssen Bund und Länder unter aktiver Mitwirkung der Gemeinden sowie der europäischen Nachbarstaaten wie insbesondere Frankreich eine gemeinsame Initiative auf den Weg bringen, um die lähmende Nachfrageschwäche in Deutschland und Europa zu überwinden und den Konjunktur- und Wachstumsprozess wieder anzukurbeln. Diese Offensive für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum muss vor allem auf drei Handlungsfeldern stattfinden: (1) öffentliche Investitionen, (2) private Investitionen, (3) privater Konsum. Dabei kommt der Förderung der öffentlichen Investitionen die höchste Bedeutung zu.

Prioritäre Handlungsfelder der Finanz- und Steuerpolitik

Unabhängig von den nachfolgend darzulegenden wirtschaftspolitischen Forderungen muss gelten, dass die staatlichen Akteure alles unterlassen müssen, was die labile ökonomische Entwicklung und vor allem die desaströse Lage am Arbeitsmarkt noch weiter verschärft. Das heißt in erster Linie, dass die Finanzpolitik konjunkturbedingte Mindereinnahmen bei Steuern- und Sozialversicherungsbeiträgen ebenso hinnehmen muss wie die gesetzlichen Mehrausgaben zur Bestreitung der Arbeitslosigkeit. (...)

Den entscheidenden Schwerpunkt zur Wiedergewinnung eines staatlich initiierten beschäftigungssichernden Wachstumspfades müssen die öffentlichen Investitionen bilden. Eine Intensivierung der Investitionstätigkeit der Gebietskörperschaften - und hier insbesondere der Gemeinden, die etwa 60 % der getätigten öffentlichen Investitionen auf sich vereinigen - ist nicht nur für die möglichst schnelle Herbeiführung konjunktureller Impulse notwendig, sondern auch für die Stabilisierung des Wachstums. Denn mit dem Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, angefangen von der Verbesserung des Straßen- und Wegenetzes über den Ausbau des Erziehungs- und Bildungswesens bis hin zur Einhaltung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirksamen Umweltschutz, werden mittelfristig wesentliche Voraussetzungen für ein kräftigeres und von Engpässen befreites nachhaltiges Wirtschaftswachstum geschaffen. Gleichzeitig würde damit die Wettbewerbsposition der deutschen Volkswirtschaft deutlich verbessert.

Nach Angaben im JWB erwartet die Bundesregierung in diesem Jahr ein Ansteigen des öffentlichen Investitionsvolumens in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung um 4,5 %. Hierzu tragen nach ihren Worten insbesondere die Investitionen zur Beseitigung der Flutschäden in Ostdeutschland sowie das Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung zur Finanzierung von Investitionen u.a. in das Schienen- und Straßennetz bei.

So richtig der Hinweis auf diese zu begrüßenden Aktivitäten auf Bundesebene ist, kann die Hoffnung der Regierung bezüglich eines in diesem Jahr allgemein steigenden öffentlichen Investitionsvolumens seitens der Gewerkschaften nicht geteilt werden. Denn das DIW hält im Gegensatz zur Bundesregierung einen Rückgang der staatlichen Bruttoinvestitionen von 35,8 Mrd. €(2000) über 34,0 Mrd. €(2002) auf 32,9 Mrd. €in 2003 für wahrscheinlich. Es begründet diese Einschätzung damit, dass die Fortsetzung der seit 2001 verschärften Finanzkrise der Gemeinden deren Investitionstätigkeit weiter schrumpfen lässt. Diese Erwartung der Berliner Wirtschaftsforscher wird bestätigt durch aktuelle Daten des Deutschen Städtetages (DST) zur Finanzlage der Kommunen. Demnach wird sich die Finanzkrise der Städte im laufenden noch dramatischer gestalten als dies im vergangenen Jahr schon der Fall war. So erwartet der DST für 2003 ein Ansteigen des Gesamtdefizits der kommunalen Haushalte von ca. 6,7 Mrd. €im Jahre 2002 (2001: ca. 4,0 Mrd. €) auf ein noch nie da gewesenes Rekorddefizit von 9,9 Mrd. €.

Diese zunehmende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Kommunen hat, wie die Entwicklung der letzten 10 Jahre verdeutlicht hat, unheilvollen Einfluss auf die kommunale Investitionspolitik ausgeübt. Die Investitionsausgaben der deutschen Städte und Gemeinden sanken im vergangenen Jahr nochmals um 2,4 % auf 23,6 Mrd. €. Das sind rund 10 Mrd. €oder rund 30 % weniger als 1992. Für 2003 wird ein weiteres Minus von 10,8 % auf dann noch eine Größenordnung von rund 21 Mrd. €erwartet. Insbesondere regionale Ballungsräume wurden von diesem Absturz hart getroffen.

Auf der anderen Seite steigen die Sozialausgaben der Kommunen wegen der Ausbreitung der Arbeitslosigkeit immer weiter an. Sie lagen mit 28,7 Mrd. €im Jahr 2002 um rund 30 % über dem Niveau von 1992. Im Jahr 2003 fürchtet man aus den gleichen Gründen und zusätzlich wegen der Einführung der Grundsicherung für einkommensschwache Rentner einen weiteren Zuwachs von 5,6 %.

Der Abbau der kommunalen Investitionstätigkeit hat neben der Verringerung dieser Ausgaben auch bei den Ländern und dem Bund im Laufe der Jahre Hunderttausende von Arbeitsplätzen gekostet. Denn nach einer empirischen Faustregel werden pro einer Milliarde Euro zusätzlicher Investitionsausgaben je nach Investitionsart zwischen 20.000 und 40.000 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen werden. Wenn also die kommunalen Investitionen seit 1992 um rund 10 Mrd. €gesunken sind, so hat dies in Deutschland ca. 200.000 - 400.000 Arbeitsplätze vernichtet bzw. einen entsprechenden Aufbau verhindert.

Daher muss der Abwärtskurs der öffentlichen und speziell der kommunalen Investitionen dringend gebrochen werden. Deutschland liegt mit seiner gegenwärtigen Quote für öffentliche Investitionen (Summe der Investitionsausgaben im Verhältnis zum nominalen BIP) von ca. 1,6 % mittlerweile deutlich hinter dem europäischen Durchschnitt von 2,5 % zurück. Wenn Deutschland auf diesen europäischen Standard aufschließen sollte - was im Interesse der deutschen Volkswirtschaft notwendig wäre - , müsste das öffentliche Investitionsvolumen von derzeit rund 34 Mrd. €jährlich auf etwa 53 Mrd. €oder um fast 20 Mrd.€ansteigen. (...)

Der Deutsche Gewerkschaftsbund schlägt vor, dass Bund, Länder und Gemeinden ein gemeinschaftliches Sofortprogramm zum Ausbau und zur Sanierung der öffentlichen, und hier vor allem der kommunalen Infrastruktur sowie zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und Jugendlichen im Bildungs- und Erziehungssektor auflegen. Mit dessen Hilfe soll auf mittelfristige Sicht der Rückstand gegenüber dem europäischen Standard aufgeholt und dann dieses Niveau gehalten werden. Aufs Jahr 2002 bezogen bedeutete dies ein zusätzliches Investitionsvolumen von fast 20 Mrd. €. Da eine derartig hohe Summe allein schon aus bautechnischen Gründen innerhalb eines Jahres nicht realisiert werden kann und auch nicht in Preissteigerungen verpuffen darf, sollte als erste Tranche dieses Aufholprozesses in 2003 für öffentliche Investitionen ein Volumen von 5 Mrd. €bereitgestellt und verbaut werden. Im Jahre 2004 sollte dieser Betrag auf rund 10 Mrd.€aufgestockt worden. In den nachfolgenden Jahren müsste dieses Volumen sukzessive ausgebaut werden.

Förderung privater Bau- und Ausrüstungsinvestitionen

Nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Sektor sind mit Hilfe dieser Offensive für Beschäftigung und Stabilität zusätzliche Investitionen herbeizuführen. Insbesondere im deutschen Wohnungsbau sind die Produktionsdaten seit längerer Zeit rückläufig. Dieser Rückgang hängt zum Teil damit zusammen, dass der Wohnungsbau-Boom speziell im Osten wegen ausgelaufener Förderungsbestimmungen sowie wegen einer teilweisen Nichtannahme des bestehenden Wohnungsangebots (Plattenbauten) nachgelassen hat. Trotzdem wünschen sich nach wie vor viele Bauwillige auch mit Blick auf die eigene Altersversorgung, Wohneigentum zu erwerben. Dabei nehmen sie staatliche Fördermaßnahmen in Anspruch, weil sie ihren Wunsch nach selbstgenutztem Wohneigentum auf andere Art und Weise nicht realisieren können. (...)

Der DGB ist sich mit Experten sowohl aus Wohnungswirtschaft als auch aus der Wissenschaft einig, dass die im Steuervergünstigungsabbaugesetz geplante Rückführung der Eigenheimzulage die mittelständische Bauwirtschaft und die Beschäftigten dieser Branche in der gegenwärtigen Konjunkturphase hart treffen würde. Deutliche Arbeitsplatzverluste stünden bei Realisierung dieses Vorhabens an. Die Gewerkschaften haben deswegen diese Bestimmung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes bei der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages deutlich abgelehnt. Um die aktuellen Schwierigkeiten in der Bauwirtschaft nicht noch zu verschärfen, sollte von der Realisierung dieses Plans abgesehen und die Eigenheimzulage vorerst weitgehend weiter laufen gelassen werden. Perspektivisch könnte diese Förderung in Maßnahmen zugunsten der Sanierung des Wohnungsbestandes und der kommunalen Infrastruktur umgelenkt werden. (...)

Investitionszulage für Ausrüstungsinvestitionen

Des weiteren könnte die staatlich geförderte Durchführung gewerblicher Ausrüstungsinvestitionen im Rahmen dieser Offensive dazu beitragen, den Kurs der Volkswirtschaft auf mehr Wachstum und mehr Beschäftigung zu beschleunigen. Zwar ist die wirtschaftliche Lage bei den unternehmerischen Ausrüstungsinvestitionen nicht mehr so düster, wie dies noch 2001 und 2002 der Fall war. Trotzdem könnte die Intensivierung der Ausrüstungsinvestitionen eine treibende Rolle als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung übernehmen, wenn sie für einen befristeten Zeitraum von 1 - 2 Jahren, mit einer Investitionszulage von z. B. 7,5 % begünstigt würden. Der Förderzeitraum sollte nicht zu weit bemessen sein, damit nach Auslaufen der Förderung nicht ein"Investitionsvakuum"entsteht. (...)

Der DGB schlägt vor, zur Generierung zusätzlicher gewerblicher Investitionen für den Zeitraum 2003 bis maximal 2004 eine befristete Investitionszulage mit einem Zulagensatz mit 7,5 % zu gewähren. Die Kosten für die Gewährung einer nach diesen Bedingungen gebildeten Zulage dürfte sich auf wenige Milliarden Euro belaufen.

Stützung der privaten Konsumnachfrage durch Entlastung bei der Einkommensteuer

Das dritte Handlungsfeld dieser Initiative für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Stabilität bezieht sich auf die Stärkung der privaten Konsumnachfrage. Vor allem die um sich greifende Arbeitslosigkeit, aber auch die ungewisse wirtschaftliche Zukunft und die Furcht vor einem Krieg im Irak haben die privaten Haushalte dazu veranlasst, ihre Konsumausgaben zu drosseln. Bei einem Anteil von über 60 % ist der private Konsum der größte Verwendungsblock beim Bruttoinlandsprodukt. Wenn sich dieser Teil der Gesamtnachfrage nur unterdurchschnittlich - wie dies z. B. im Jahre 2002 deutlich der Fall war und wie es für 2003 zu befürchten ist - entwickelt, so werden hierdurch die (noch!) positiven Wachstumsimpulse des Außenbeitrages erheblich abgebremst.

Um weitere Bremswirkungen zu vermeiden, sollte die restriktive Konsumneigung der privaten Haushalte schnell durch eine gezielte steuerliche Entlastung angeregt werden. Hier bietet sich vorrangig die teilweise Realisierung bestimmter Elemente der für 2004 vorgesehenen Einkommensteuerreform an. Gedacht ist dabei an das Vorziehen der Anhebung des Grundfreibetrages von derzeit 7.235 Euro auf 7.426 Euro bzw. an die Absenkung des Eingangssteuersatzes von 19,9 % auf 17 %. Diese Maßnahmen waren ursprünglich schon für 2003 beschlossen. Ihre Verschiebung auf den neuen Eintrittstermin 2004 ist im Sommer 2002 mit Zustimmung der Gewerkschaften zur Bestreitung der Flutkosten in Ostdeutschland erfolgt. Jedoch hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Umfang der Schäden dieser Naturkatastrophe doch um einige Milliarden Euro geringer ausgefallen ist als im August befürchtet. Außerdem bestand zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verschiebung der Steuerreformstufe 2003 auf 2004 immer noch die Erwartung, dass sich das Wirtschaftswachstum im Jahre 2003 um ca. 2,5% belaufen würde. Auch diese Annahme hat sich im weiteren Jahresverlauf als nicht zutreffend herausgestellt.

Vor allem aus diesen beiden Gründen ist es berechtigt, nun doch wieder das Vorziehen der genannten Teilelemente der Steuerreform zu fordern. Eine rückwirkend zum 01.01.2003 festgesetzte Anhebung des Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer auf 7.426 Euro bzw. Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 17 % würde für alle Gebietskörperschaften einen Steuerausfall von etwas unter 5 Milliarden Euro nach sich ziehen. Der Vorteil dieser Maßnahme wäre insbesondere der, dass mit dieser Entlastung vorzugsweise die unteren und mittleren Einkommen gestärkt würden, die eine hohe Konsumquote aufweisen. Das würde sicherstellen, dass diese Einkommensverbesserung tatsächlich für mehr private Konsumausgaben verwendet würden. (...)

Gesamtkosten und mögliche Beschäftigungswirkungen

Zu den zusätzlichen Investitionsausgaben insbesondere im kommunalen Bereich mit einem Volumen von rund 5 Mrd.€treten also noch knapp 5 Mrd.€durch das teilweise Vorziehen der Steuerreformstufe 2004 hinzu. Was das Volumen der Förderung der privaten Investitionen im Bau- und gewerblichen Bereich betrifft, so hängt dessen Umfang vom Verhalten der Investoren und Wohnungsinhaber ab. Unterstellt man, dass die genannten Anreize in positiver Weise angenommen werden, wofür frühere Erfahrungen mit derartigen Instrumenten sprechen, könnte hierdurch noch einmal ein Anstoß bei der privaten Investitionsnachfrage von bis zu 5 Mrd.€dazukommen.

Dieses Niveau muss in 2004 gehalten werden. Zwar entfällt dann der Effekt der vorgezogenen Einkommensteuerentlastung, weil diese Maßnahme für das nächste Jahr ohnehin beschlossen war. Dafür müssten aber bei den öffentlichen Investitionen weitere 5 Mrd.€nachgelegt werden. Die Gesamtkosten der Offensive für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum würden in den beiden Jahren 2003 und 2004 also in eine Größenordnung von bis zu 30 Milliarden€liegen. Bezogen auf das nominale Bruttoinlandsprodukt von rund 2,1 Billionen€würde dies einen Anteilswert von etwa 0,75 % ausmachen. Der Gesamtimpuls dieser Maßnahmen dürfte, wenn die Anreize für private Wohnungsbau- und gewerbliche Investitionen voll angenommen würden, 2003 bei bis zu 40 Mrd.€liegen. Mit Hilfe dieser Beschäftigungsoffensive können somit hunderttausend Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden. (...)

Zur Finanzierung der Offensive für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum

Wie sollen die Kosten der Offensive für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum nun finanziert werden? Hier sollte man sich zunächst nicht der Vorstellung hingeben, dass dieses vom DGB vorgelegte Programm in der gegenwärtigen Krisensituation einfach durch Mischfinanzierungen, Umschichtungen im Haushalt oder gar Anhebungen von Steuern und Abgaben gegenfinanziert werden könnte. Wenn zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwächephase mit staatlicher Hilfe zusätzliche Nachfrageimpulse initiiert werden sollen, kann eine gleichzeitige Verkürzung andere Teile der privaten Nachfrage nur kontraproduktiv sein. Deswegen sagt der DGB hier auch mit aller Klarheit, dass das vorgeschlagene Programm zumindest in der Anfangsphase weitgehend über zusätzliche staatliche Verschuldung finanziert werden muss. (...)

Insbesondere was die staatlichen und kommunalen Investitionen betrifft, stehen einer Kreditfinanzierung weder rechtliche noch ökonomische Hindernisse im Wege. Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 115 Abs. 1 ausdrücklich, dass Einnahmen aus Krediten dann die Summe der Ausgaben für Investitionen überschreiten dürfen, wenn damit die Störung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewehrt oder überwunden werden kann. Aus ökonomischer Sicht ist neben dem konjunkturellen Aspekt der Umstand von Bedeutung, dass das Wachstumspotential der Volkswirtschaft insgesamt durch eine Anhebung sinnvoller und allgemein benötigter Investitionen verbessert wird.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass die Selbstfinanzierungseffekte einer solchen Kreditfinanzierung nicht unerheblich sind. Zusätzliche Staatsausgaben für Investitionen führen in Phasen der Unterbeschäftigung schon unmittelbar bei ihrer Verausgabung zu zusätzlichen Steuereinnahmen. Durch die anschließende Zunahme der Beschäftigung steigen dann Steuer- und Beitragseinnahmen noch einmal an, während gleichzeitig die Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung und Arbeitslosenhilfe sinken. Darüber hinaus ist in diesem Kontext zu beachten, dass z.B. verbesserte Investitionen in das kommunale Abwassersystem in den nachfolgenden Jahren durch höhere Abwasser- oder Kanal-Reinigungsabgaben finanziert werden (können). Mittelfristig kann damit gerechnet werden, dass über sogenannte Multiplikatoren mindestens 50 % bis zu 80 % der getätigten Investitionsausgaben durch diese fiskalischen Effekte wieder in den Staatshaushalt zurückfließen.

Spezielle Finanzierungshilfen für finanzschwache Gemeinden

Die Tatsache, dass in Deutschland der größte Teil der öffentlichen Investitionen auf kommunaler Ebene getätigt wird, macht die Durchführung eines gesamtstaatlich betriebenen, Investitionsaufschwungs allerdings nicht einfach. Viele deutsche Gemeinden - nicht nur solche in Ostdeutschland - sind in ihrer Finanzkraft mittlerweile so geschwächt, dass sie selbst dann nicht in der Lage sind, sich an den Kosten der angestrebten Investitionsmaßnahmen auch nur anteilsmäßig zu beteiligen, wenn Bund und Länder den Großteil der Finanzierung übernehmen.

Also muss man sich um Lösungen bemühen, welche die Finanzierung der zusätzlichen Investitionen auch für besonders finanzschwache Kommunen möglich machen. In diesen Fällen würde nicht einmal die Durchsetzung der von kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften erhobene Forderung ausreichen, die anlässlich der Unternehmenssteuerreform beschlossene Anhebung der Gewerbesteuerumlage von 20 % auf 30 % (derzeitiger Umlagesatz 26 %) zurückzunehmen. Denn hierdurch würden die Kommunen zwar um 2,3 Mrd.€entlastet, jedoch würden nur diejenigen Gemeinden zusätzliche Steuermittel erhalten, die noch über gewerbesteuerzahlende Unternehmen auf ihrem Gebiet verfügen.

Die Lösung des Problems könnte für finanzschwache Kommunen dann in der Anwendung des Artikels 104 a Grundgesetz liegen: Dort heißt es in Absatz 4:"Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. (...) Dass eine solche Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts derzeitig besteht, daran kann kein Zweifel bestehen. (...)

Die Anwendung der Investitionshilfegewährung nach Artikel 104a GG, kann allerdings nur eine kurzfristige Hilfsmaßnahme sein. Notwendig ist neben der Herabsetzung der Gewerbesteuerumlage eine grundlegende Stärkung des kommunalen Finanzsystems u. a. durch eine aufkommensstabilisierende und -erhöhende Reform der Gewerbesteuer sowie eine Entlastung bei der durch die Langzeitarbeitslosigkeit gestiegenen Sozialhilfe durch Verlagerung auf die Ebene des Bundes. (...)

Flexible Handhabung der Verschuldungskriterien von Maastricht

Von den Gegnern einer beschäftigungsorientierten Finanzpolitik in Politik, Wissenschaft und Verbänden wird unter Verweis auf die Vorschriften des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes bzw. auf die finanzpolitischen Stabilitätskriterien des Maastricht-Vertrages und insbesondere des dort enthaltenen Neuverschuldungskriteriums von 3 % behauptet, dass Deutschland derzeit wegen der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Kriterien der Staat in der gegenwärtigen Verschuldungssituation keine antizyklische Politik zur Wiedergewinnung von Wachstum und Beschäftigung betreiben dürfe. Vielmehr müsse notfalls durch eine noch restriktivere Ausgabenpolitik speziell in Bezug auf die sozialen Sicherungssysteme für die Einhaltung dieser Stabilitätsvorschrift gesorgt werden, damit die Neuverschuldung in den öffentlichen Haushalten nicht den Anteil von 3 % am nominalen Bruttoinlandsprodukt überschreitet. Dies war bereits im vergangenen Jahr mit einer Quote von 3,8 Prozent bereits der Fall.

Weder steht eine solche Schlussfolgerung wörtlich in den Vertragstexten von Maastricht, noch macht eine solche rigide Auslegung des Neuverschuldungskriteriums ökonomisch und fiskalpolitisch Sinn. Dies hat EU-Ratspräsident Prodi mehrfach mit klaren Worten zum Ausdruck gebracht.

Sinn machte die Einhaltung einer solchen Quote zunächst im Hinblick auf die neu zu schaffende europäische Währungsunion. Da musste sichergestellt sein, dass beim Start der neuen Euro-Währung alle beteiligten Länder in etwa die gleiche wirtschafts- und finanzpolitische Ausgangsposition innehaben mussten. Währungspolitische Verwerfungen speziell in der Euro-Einführungsphase hätten der Europäischen Währungsunion und ihren Mitgliedsländern unter Umständen irreparable Schäden zugefügt. Sinn machte aus gewerkschaftlicher Sicht die Einhaltung des Konsolidierungsziels grundsätzlich auch in der Zeit danach. Dies trifft speziell für Deutschland zu. Hier war insbesondere durch eine übermäßig hohe Kreditfinanzierung der deutschen Einheit durch die Regierung Kohl in den neunziger Jahren der Schuldenberg im öffentlichen Gesamthaushalt innerhalb weniger Jahre so explodiert, dass die Zinslast in einzelnen öffentlichen Haushalten wie z. B. beim Bund bis zu 25 % der verfügbaren Steuereinnahmen ausmachte.

Die Gewerkschaften haben wegen der aus dieser Belastung drohenden Gefahr einer inflexibel werdenden Haushaltspolitik Verständnis dafür aufgebracht, dass die rot-grüne Bundesregierung versuchte, die Neuverschuldung im Bundeshaushalt (als auch im öffentlichen Gesamthaushalt) zu drosseln. In dem Zusammenhang wollen sie auch nicht der Ansicht widersprechen, dass Konsolidierung ohne Druck auf die Ausgabenseite der staatlichen Haushalte nicht erfolgreich sein kann. Die Gewerkschaften haben aber darüber hinaus immer gefordert, dass die Rückführung der Neuverschuldung auch über die Einnahmenseite der Haushalte erfolgen müsse und dass auch Unternehmen und Vermögende ihren Teil an der Konsolidierungslast aufzubringen hätten. Diese Forderung ist bislang noch nicht in ausreichendem Umfang erfüllt.

Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage kann es aber nicht Sinn des Maastricht-Vertrages sein, die Politik zu einem Verhalten zu zwingen, welches gesamtwirtschaftliche Wachstumsverluste provoziert und die Arbeitslosigkeit erhöht, so dass sich letztendlich auch die Kassenlage in den Staatshaushalten selbst verschlechtert und somit das fiskalische Stabilitätsziel weit verfehlt wird. (...)

Für den DGB ist es unter den genannten Bedingungen keine Frage, dass die Finanzpolitik nach Überwindung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise wieder zum Pfad der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zurückkehrt und sich um die Rückführung der Neuverschuldung bemühen muss. Dies muss sich auf der Ausgaben- wie der Einnahmenseite des Staatsbudgets niederschlagen.

Konkret bedeuten diese Bedingungen, dass sich der Staat zur Verbesserung der Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte eindringlich um eine umfassende und gerechte Besteuerung zu kümmern hat. Dass sich in den letzten Jahren insbesondere große Unternehmen durch eine geschickte Vorrechnung von steuerlichen Gewinnen und Verlusten quasi steuerfrei stellen konnten, ist künftig konsequent zu unterbinden. Des weiteren sind Konstruktionsfehler bei der letzten Körperschaftsteuerreform wie z. B. die Übergangsregelung von Vollanreichnung auf das Halbeinkünfteverfahren oder die Steuerfreiheit von Gewinnen bei der Veräußerung von Anteilsbesitz durch Kapitalgesellschaften unverzüglich zu beheben. Ferner ist die kommunale Gewerbesteuer ist u. a. durch die Ausweitung der Steuerpflicht auf alle Selbständigen und durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage so zu reformieren, dass sie weniger konjunkturauffällig wird und das Steueraufkommen erhöht. Auch Vermögen und Erbschaften müssen stärker als bisher zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben herangenommen werden. (...)

Außerdem muss die Sozialversicherung von sogenannten sozialversicherungsfremden Leistungen befreit werden, welche nicht durch Sozialbeiträge, sondern durch Steuern finanziert werden müssen. (...)

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