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Arbeitslosenversicherung II

GrenzgängerInnen erhalten Geld

Ausländische ArbeitnehmerInnen, die grenznah zur Bundesrepublik Deutschland wohnen, hierzulande sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber Angehörige eines Staates sind, der nicht EU-Mitglied ist, haben Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Sie können nicht allein unter Hinweis auf ihren Auslandswohnsitz von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen werden.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95

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