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Beamtenrecht

Fahrtzeit ist keine Dienstzeit

Beamte können Fahrtzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit grundsätzlich nicht als zusätzliche Dienstzeiten anerkennen lassen.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20. April 2005 - 2 K 2650/04.KO

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