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Verkehrsverstoß: Zwillingsbruder droht Fahrtenbuch

Ist die Feststellung des Fahrers nicht möglich, weil der Mann auf dem Foto der Überwachungskamera eine große Ähnlichkeit mit seinem Zwillingsbruder aufweist, so kann die Behörde die gebührenpflichtige Androhung einer Fahrtenbuchauflage aussprechen.

Oberverwaltungsgericht Rhein¬land-Pfalz, Beschluss vom 19. März 2007 – 7 B 11420/06.OVG

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